Altersgerechtes (barrierefreies) Wohnen

Wir legen sehr großen Wert darauf, dass Senioren oder Menschen mit Handicap ihr Leben möglichst ohne zusätzliche äußere Behinderungen gestalten können. Gern beraten wir Sie über die vielfältigen Möglichkeiten barrierefreier Umbaumaßnahmen, von denen etliche sogar von den Kranken- und Pflegekassen gefördert werden.

Infos & Beratung bei CHARLOTTE | Sozial unter Tel. (030) 322 911-192 /-193 / -196.

Glasversicherung inklusive

Als Mitglied (Wohnungsnutzer) benötigen Sie derzeit keine eigene Glasversicherung, denn die Charlotte hat im Rahmen der Gebäudeversicherung das Glasrisiko für den gesamten Wohnungsbestand beitragsfrei mitversichert. Sollte dieser Service einmal enden, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren.

Über die Glasversicherung sind Bruchschäden an allen Fensterscheiben und Sonderverglasungen der Wohnung (z. B. Glaswänden) gedeckt - es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht. Wenn einmal die Scheibe klirrt, verständigen Sie bitte umgehend Ihre zuständige Hausverwaltung, damit diese die Reparatur veranlassen kann.

Die Scheiben Ihres Mobiliars (Schranktüren, Vitrinen, Spiegel und dergleichen) sind nicht mitversichert. Allerdings können Sie dieses Risiko mit einer Zusatzversicherung zu Ihrer Hausratversicherung abdecken.

Notdienst am Wochenende

Tritt der Schaden nach Geschäftsschluss in der Woche ein, wenden Sie sich in Notfällen bitte an Ihren Hauswart. Am Wochenende, also freitags ab 12:30 Uhr bis montags 8:00 Uhr, sowie an gesetzlichen Feiertagen erreichen Sie in dringenden Notfällen unsere kostenlose Notdienstnummer: 0800 322 911 0.

Wir bitten Sie jedoch sehr höflich, erst die Schwere des Schadens abzuwägen bzw. realistisch einzuschätzen, wie dringend dessen Beseitigung tatsächlich ist. In vielen Fällen könnte es doch reichen, wenn der Techniker statt am Samstagabend erst am Montag zu Ihnen kommt.


FAQ - häufig gestellte Fragen

Muss ich beim Einzug Möbel o. ä. des Vormieters übernehmen?

Nein. Der Vormieter kann nicht auf eine Übernahme drängen. Möchten Sie allerdings gern das eine oder andere Stück übernehmen, steht dem in den meisten Fällen nichts im Weg. Sie müssen sich dann privatrechtlich, z. B. indem Sie einen Kaufvertrag aufsetzen, mit dem Vormieter verständigen. Auch Kleinteile wie Handtuchhalter, Lampen, Gardinenstangen zählen zum beweglichen Mietereigentum! Das heißt: Wenn eine Übernahme für Sie nicht in Frage kommt, müssen diese Gegenstände vom Vormieter entfernt und evtl. Bohr-/Dübellöcher verschlossen werden.

Sprechen Sie bitte vorher den zuständigen Verwalter an, der sich mit diesen Fragen auskennt. Gern stellen wir Ihnen auch eine Vorlage über eine Vereinbarung zwischen dem Vor- und Nachmieter über die Übernahme des Renovierungszustandes und/ oder die Übernahme von mieterseitigen Ein/ Umbauten

Muss ich mir bauliche Veränderungen in meiner Wohnung von der Charlotte genehmigen lassen?

Ob Sie nun Ihr Bad neu fliesen, Parkett verlegen, einen eigenen Herd anschaffen oder sonstige bauliche Veränderungen in ihrer Wohnung vornehmen wollen - es gilt der Grundsatz: Alle fest mit dem Gebäude verbundenen Mietereinbauten sind genehmigungspflichtig.

Das betrifft daher auch das zusätzliche Sicherheitsschloss an der Wohnungseingangstür oder die Montage einer Markise am Balkon oder einer Satellitenschüssel.

Sprechen Sie uns hierzu bitte unbedingt an - denn im Falle einer nicht erteilten Genehmigung können wir den Rückbau verlangen. Bei aufwendigeren Maßnahmen legen wir Wert auf eine vom Mitglied zu zahlende Kaution, falls der Rückbau beim Auszug nötig wird. Unsere Verwalter und technischen Experten beraten Sie jedoch im Vorfeld gern, damit alles zu Ihrer Zufriedenheit verläuft.

Kleintierhaltung – Brauche ich eine Genehmigung für meine Tierhaltung?

Nein, wir haben nichts gegen Tiere. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Tierhaltung in der Wohnung bestimmten Regeln folgen sollte. Das kommt dem Tier zugute - und einem ungetrübten Miteinander in der Hausgemeinschaft erst recht.

Bei der Charlotte gilt der Grundsatz: Eine ausdrückliche Genehmigung benötigen lediglich Hundebesitzer. Kleintierhaltung ist nicht genehmigungspflichtig - vorausgesetzt, der Wellensittich, die Katze oder der Goldfisch werden so gehalten, dass die Nachbarn nicht die Nase rümpfen müssen. Also: Keine Zucht, kein Lärm oder Dreck im Treppenhaus. Artengerechte Haltung versteht sich von selbst, da sich Alligatoren, Schlangen oder Echsen u. ä. wohler in ihrer angestammten Heimat fühlen.

Auch wenn Hundebesitzer bisweilen anderer Auffassung sind - Hunde haben auf Spielplätzen nichts verloren. Innerhalb des Treppenhauses, im Aufzug oder auf dem Grundstück gilt strikte Leinenpflicht. Und tierische Hinterlassenschaften der unangenehmen Art sammeln Frauchen oder Herrchen ja ohnehin sofort auf, oder?

Vögel füttern - bitte nicht! Aber warum?

Ob Amsel, Drossel, Fink und Spatz - manch Charlotte-Mitglied verwöhnt Vögel ein bisschen zu sehr… So passiert es, dass Brotkrumen o. ä. nicht nur ihrer Bestimmung gemäß als Futter in den Vogelmägen landen. Vielmehr liegt das vermeintliche Vogelfutter auch auf den Balkonen diverser Nachbarn, was ganz und gar nicht in deren Sinne ist.

Und dass sich ein erheblicher Krümelanteil dann auch im Umfeld des Hauses findet, freut Maus und Ratte, aber keinesfalls den Menschen. Bitte stellen Sie also künftig Ihre Vogelversorgung ein, zumal die Tiere eigentlich recht routinierte Selbstversorger sind! Und in der kalten Jahreszeit ist ja dann ein Vogelhäuschen eventuell ein probates Mittel, die erschwerte Nahrungssuche der gefiederten Freunde zu unterstützen. Vielen Dank!

Der Vollständigkeit halber ergänzen wir noch, dass sich unsere Bitte auch auf die Fütterung von Katzen, Füchsen etc. erstreckt.

So klappt's mit dem Zusammenleben: Ruhestörender Lärm

Ruhe ist ein soziales Grundbedürfnis. Doch jeder Mensch hat eine andere Auffassung davon, was Ruhe eigentlich ist. Um diese Auffassungen alle unter einen Hut zu bringen, gibt's gesetzliche Regelungen. In Berlin ist das die Lärmschutzvorordnung, in der es schwarz auf weiß steht: Wochentags soll es zwischen 20:00 und 7:00 Uhr ruhig sein, am Wochenende oder an Feiertagen sogar ganztags.

Ruhe ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Ruhe, wie wir sie aus der Bibliothek kennen, wo schon ein Räuspern als störend empfunden wird. Und geräuschlose Autos gibt's ohnehin nur in der Werbung. Ruhe heißt, sich in einem für alle Beteiligten verträglichen Rahmen zu verhalten.


Hier unsere Tipps:

  • Rücksicht ist die erste Bürgerpflicht. Menschen fortgeschrittenen Alters, Kleinkinder oder Schichtarbeiter möchten ihre Mittagsruhe genießen - die gilt von 13:00 bis 15:00 Uhr.
  • Feiern macht Spaß, keine Frage! Aber dröhnende Bässe aus der Stereoanlage bis in die frühen Morgenstunden sind für die Nachbarn kein Genuss!
  • Kommunikation ist alles! Reden Sie miteinander! Manch einer ist sich gar nicht bewusst, dass er sich ruhestörend verhält und dankbar für Ihre Hinweise. Eine ausgelassene Party einige Tage vorher bei den Nachbarn anzukündigen, führt zu deutlich mehr Verständnis, als "einfach sein Ding durchzuziehen".

Was zählt eigentlich zu Schönheitsreparaturen?

Eine bewohnte Wohnung zeigt nach einer gewissen Zeit deutliche Abnutzungsspuren. Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Für alle gilt jedoch: Von Zeit zu Zeit sind Schönheitsreparaturen notwendig, damit die Wohnung bewohnbar bleibt.

Dazu zählen:

  • Streichen oder Tapezieren der Wände
  • Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Innentüren und den/dem inneren Fensterrahmen
  • Ausbessern von Dübellöchern in Fliesen und an Wänden


Unser Tipp: Ganz wichtig bei allen Handwerksarbeiten, die vom Mitglied erledigt werden: Achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung! Kommen Sie vorher zu uns - wir beraten Sie ganz unverbindlich!

Schneebeseitigung auf Balkonen und Terrassen - wie kann ich als Wohnungsnutzer helfen?

Wir bitten Sie Ihre Obhutspflicht als Wohnungsnutzer wahrzunehmen und Ihre Balkone und Terrassen schneefrei zu halten. Es kann bei starkem Schneefall zu besonderen Lasten führen und durch eindringende Feuchtigkeit zu Schäden im Mauerwerk oder in darunter liegenden Wohnungen kommen.

Bitte entsorgen Sie den Schnee nicht über den Balkon, sondern lassen Sie ihn beispielsweise in der Badewanne abtauen. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Abflüsse von Verschmutzungen oder Laubresten freigehalten werden, damit sie nicht verstopfen und ein Abfließen möglich ist. Helfen Sie mit, Schäden an der Gebäudesubstanz und in den Wohnungen zu vermeiden – vielen Dank!

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