Grundsätze der Wohnungsvergabe

  1. Die Charlottenburger Baugenossenschaft vergibt ihre Wohnungen nach der Durchführung eines Auswahlverfahrens, bei dem die Mitgliedsnummer eine besondere Bedeutung einnimmt. Weitere Auswahlkriterien sind eine ausreichende Bonität, eine zur Wohnungsgröße angemessene Haushaltsgröße sowie ggf. bestehende Anforderungen an Barrierefreiheit und weitere soziale Kriterien.
  2. Der Mitgliedsnummer kommt vorübergehend keine besondere Bedeutung zu, wenn Mitglieder innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren bereits bei einer Wohnungsvergabe berücksichtigt werden konnten.
  3. Der Mitgliedsnummer kommt für ein Jahr keine Bedeutung zu, wenn Mitglieder fünfmal auf angebotene Wohnungen oder dreimal auf Besichtigungen oder Besichtigungsangebote nicht reagieren.
  4. Die Mitgliedsnummer steht zudem bei Wohnungsvergaben von Wohnungen ab drei Zimmern hinter Bewerbungen von Familien mit einem oder mehreren Kindern zurück.
  5. Eine Wohnungsvergabe ist ausgeschlossen, wenn zeitgleich mit der Nutzungsaufnahme eine Überlassung an Dritte beabsichtigt ist.

Fragen & Antworten

  1. Ich habe eine sehr niedrige Mitgliedsnummer und bin vor zwei Jahren innerhalb der Charlotte umgezogen. Kann ich mich überhaupt auf eine andere Wohnung bewerben?

    Antwort: Ja, eine Bewerbung ist möglich. Da der letzte Umzug innerhalb der Charlotte nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, ist die niedrige Mitgliedsnummer in diesem Fall kein besonderes Auswahlmerkmal. Sollten andere Wohnungsbewerbungen vorliegen, können diese vorgezogen werden.
     
  2. Ich bin bereits seit vielen Jahren Mitglied. Gemeinsam mit meiner Frau möchten wir nun in eine andere Wohnung in einem anderen Kiez umziehen. Was gilt bei der Auswahl von Interessenten?

    Antwort: Wie bislang kommt in diesem Fall der Mitgliedsnummer eine besondere Bedeutung zu. Doch werden weitere Kriterien für die Interessentenauswahl, wie Bonität, Haushaltsgröße und ggf. zusätzliche soziale Kriterien, bei der Auswahl zur Abwägung und Entscheidungsfindung durch unsere Verwalter herangezogen.
     
  3. Wir sind zu zweit und bewerben uns auf eine 4-Zimmer-Wohnung. Da wir bereits seit langer Zeit Mitglied sind, haben wir eine sehr niedrige Mitgliedsnummer. Haben wir Chancen?

    Antwort: Eine Bewerbung auf ein entsprechendes Wohnungsangebot ist möglich. Doch werden Bewerbungen von Haushalten mit Kindern bevorzugt. Der Mitgliedsnummer kommt keine besondere Bedeutung zu.
     
  4. Ich bin zu mehreren Besichtigungen eingeladen worden. Da mir die Wohnungen nicht gefallen haben, bin ich nicht zur Besichtigung gegangen. Ich suche immer noch, werde aber nicht mehr eingeladen, warum?

    Antwort: Die neuen Vergabebestimmungen besagen, dass bei drei fehlenden Reaktionen auf Besichtigungen für zunächst ein Jahr keine Wohnungsbesichtigungen vermittelt werden.
     
  5. Wir sind eine Familie mit einem Kind und bewerben uns seit langem erfolglos auf 3- und 4-Zimmer-Wohnungen und sind erst seit wenigen Jahren Mitglied sind. Doch bislang wurden die Wohnungen immer an Mitglieder vergeben, die länger dabei waren. Haben wir jetzt bessere Chancen?

    Antwort: Ja, die Chancen bei Bewerbungen auf größere Wohnungen haben sich für Familien verbessert. Bewerben sich bspw. zwei Personen und parallel Familien auf eine gleiche 3- oder 4-Zimmer-Wohnung, werden solche Wohnungen bevorzugt an Familien vergeben. Bewerben sich mehrere Familien um die gleiche Wohnung, wird die Mitgliedsnummer wieder zu einem mitentscheidenden Auswahlkriterium.
     
  6. Ich bin seit vielen Jahren Mitglied in der Charlotte. Meine Kinder sind in einer Charlotte Wohnung aufgewachsen und suchen nun ihr eigenes zu Hause bei der Charlotte. Wieso wird mein Kind nicht zu Besichtigungen eingeladen, obwohl es seit drei Jahren ebenfalls Mitglied ist?

    Antwort: Da die Mitgliedsnummer bei der Charlotte personenbezogen ist, zählt auch nur die Dauer der Mitgliedschaft des sich bewerbenden Mitglieds. Ihr Kind muss sich mit der eigenen, drei Jahre alten Mitgliedsnummer bewerben. Es kann aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes tatsächlich länger dauern, bis wir Ihrem Kind eine Wohnung überlassen können.

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