Das genossenschaftliche Wohnen birgt bei vielen Mitgliedern die Hoffnung, durch faire Nutzungsgebühren sowie Serviceleistungen, „lebenslang“ in der Wohnung bleiben zu können.

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland stets angestiegen. Daraus resultiert auch, dass immer mehr hochaltrige Menschen in unseren Wohnungen leben, deren Bedarfe an ihre Wohnung und das Wohnumfeld sehr individuell sind. Die Charlotte hat Verfahrensweisen entwickelt, um mit möglichst kostengünstigen und leicht umsetzbaren Lösungen dem Wunsch möglichst vieler nach lebenslangem Wohnen bei der Charlotte gerecht zu werden.

Sofern Sie auf Umbauten angewiesen sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Verwalterin bzw. Ihren Verwalter. Wir beraten, versuchen zu ermöglichen, aber können nicht jedem individuellen Wunsch gerecht werden; es gilt, eine Balance aus individuellen und genossenschaftlichen Interessen zu finden. Zur Unterstützung steht Ihnen auch CHARLOTTE | Sozial zur Verfügung. 

Unsere Sozialarbeiter beraten Sie bezüglich der bestehenden Möglichkeiten und unterstützen bei der Beantragung eines Pflegegrades. Personen, denen ein Pflegegrad bewilligt wurde, können einen Zuschuss von bis zu 4.180€ für erforderliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von ihrer Pflegekasse erhalten. Bitte beachten Sie, dass alle nachfolgend aufgezählten Maßnahmen lediglich nach vorheriger Zustimmung durch die Charlotte vorgenommen werden dürfen.

Wohnraumanpassungen

Badanpassungen aus gesundheitlichen Gründen
1-Zimmer-Wohnungen, unabhängig vom Geschoss, sowie alle 2-Zimmer-Wohnungen im EG und 1.OG (bei vorhandenem Aufzug 2-Zimmer-Wohnungen in allen Geschossen) werden in der Regel von der Charlotte im Fall einer Badezimmersanierung mit bodengleichen Duschen ausgestattet. Sofern hier eine Badanpassung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich wird und das vorhandene Bad älter als 15 Jahre ist, bieten wir eine Modernisierung durch eine Partnerfirma der Charlotte an. Diese erstellt ein konkretes Angebot für die Maßnahme und wenn es der Wohnungsnutzer wünscht, wird sie von der Charlotte beauftragt. Sofern ein Pflegegrad vorhanden ist, wird der Umbau auch bei Bädern durchgeführt, die noch keine 15 Jahre alt sind.
Die Charlotte übernimmt die Instandhaltungskosten (z.B. Strangsanierung), die restlichen Kosten werden mit dem Wohnungsnutzer abgerechnet. Der Nutzer kann entscheiden, ob er die diese direkt bezahlt (Einmalzahlung) oder als Modernisierung auf die Nutzungsgebühr umgelegt werden soll. Eine Kombination aus Einmalzahlung und Modernisierungsumlage ist ebenfalls möglich. Die Nutzungsgebühr wird bei der „Neuvermietungsmiete“ gedeckelt. Das modernisierte Bad ist Eigentum der Charlotte.

Alternativ, sowie bei Wohnungen, die in der Regel nicht mit bodengleichen Duschen ausgestattet werden, vermitteln wir an die Firma SENIOVO, die sich auf barrierefreie und barrierearme Lösungen für das eigene Zuhause spezialisiert hat. SENIOVO bietet den Einbau einer bodennahen Duschwanne oder einer Badewanne mit Tür. Der Wohnungsnutzer beauftragt SENIOVO direkt. Der Nutzer übernimmt die Kosten und geht beim Einbau einer Duschwanne eine Rückbauverpflichtung gegenüber der Charlotte ein.

Beseitigung von Türschwellen/Einbau von Rampen
Auch wenn die Türschwellen zu unüberwindbaren Hindernissen werden, unterstützen wir unsere Wohnungsnutzer. Nach Inaugenscheinnahme der räumlichen Situation durch einen Charlotte-Regiehandwerker oder eine Fachfirma wird entschieden, ob eine Barrierereduzierung, z.B. durch eine Schwellenentfernung bzw. eine Überbrückung mittels einer Rampe, möglich ist. Oftmals muss anschließend das Türblatt angepasst werden. In den meisten Fällen kann auf eine Rückbauverpflichtung verzichtet werden.

Elektrische Türöffner/Türschließer/Automatiktüren für Wohnungen
Automatisch zu öffnende Wohnungseingangstüren werden aus Gründen der Zulassung, Wartung, Baugenehmigungsrelevanz und des Brandschutzes nicht gestattet.

Maßnahmen außerhalb der Wohnung

Zweiter Handlauf im Treppenhaus
Der Wunsch nach einem zweiten Handlauf wird bei Wohnungen im Erdgeschoss oder im 1. OG in der Regel genehmigt, sofern die Mindestdurchgangsbreite von 100 cm erhalten bleibt – Ausnahmen von der Bauordnung Berlin sind nicht möglich. Meist beauftragt der Nutzer die Ausführung, nach Genehmigung durch die Charlotte, direkt. Der Wohnungsnutzer trägt in der Regel die Kosten der Montage. Nach der Montage geht der Handlauf in das Eigentum der Charlotte über, so dass sich der Nutzer nicht um die Verkehrssicherung kümmern muss.

Treppenlifte
Die Montage eines Treppenliftes kann genehmigt werden, wenn an jeder Stelle des Treppenhauses eine Durchgangsbreite von mindestens 80 cm verbleibt. Der den Lift beantrage Nutzer muss die Erfordernis für den Einbau nachweisen und den Einbau selbst finanzieren. Er verpflichtet sich zum Rückbau und muss eine Hinterlegung für den Rückbau in Höhe von 1.000€ pro Etage leisten.

KiWaBo bzw. andere Abstellmöglichkeiten für Rollatoren und Rollstühle
In einer alternden Gesellschaft nimmt die Zahl der auf Rollstühle und Rollatoren angewiesenen Personen zu. Häufig verlangen die Pflegekassen einen „sicheren Abstellort“, bei Elektro-Scootern ist ein Stromanschluss zum Laden des Akkus nötig. Die Charlotte versucht, Abstellorte zu schaffen. Jedoch sprechen in einigen Fällen der Denkmalschutz sowie gestalterische oder technische Gründe dagegen. In Absprache mit unserer Landschaftsplanerin versuchen wird prioritär Abstellmöglichkeiten in bzw. an Fahrradhäusern zu schaffen.

Stufe vor Hauseingang
Wir prüfen, ob die vorhandene Stufe entfernt werden darf oder ein Handlauf zur Unterstützung montiert werden kann – denkmalschutzrechtliche Auflagen sowie gestalterische Gründe sind dabei stets zu beachten.

Umzug in eine den persönlichen Bedarfen angepasste Wohnung

Ein weiterer Beitrag zum „lebenslangen Wohnen“ bei der Charlotte sind die Regelungen zum Wohnungswechsel von Mitgliedern, die aufgrund von Handicaps ihre Wohnung nur noch beschränkt nutzen können. Die Charlotte unterstützt bei Bedarf eine geeignete Wohnung zu finden. Im Fall, dass eine Wohnung von mindestens drei Zimmern bzw. mindestens 80 m² aufgegeben wird und die neu zu beziehende Wohnung mindestens ein Zimmer oder 20% kleiner ist, bleibt die bisherige Nutzungsgebühr pro Quadratmeter für eine neue, kleinere Wohnung erhalten.
Personen, die einen Pflegegrad haben, können den Pflegekassen-Zuschuss für erforderliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180€ auch für den Umzug nutzen.

Grundsätzlich gilt: wann immer Sie gesundheitsbedingte Schwierigkeiten mit den Gegebenheiten in bzw. um Ihre Wohnung haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Verwalterin bzw. Ihren Verwalter. Sie wird bei Bedarf die Mitarbeiter von CHARLOTTE | Sozial, der technischen Abteilung bzw. von Fachfirmen einbinden. Wir versuchen mit Ihnen eine Lösung zu finden und beraten Sie bei Bedarf auch zu finanziellen Bezuschussungsmöglichkeiten. In Einzelfällen kann die CHARLOTTE | Stiftung auf Antrag unterstützen, wenn Ihre finanzielle Situation einem notwendigen Um- bzw. Einbau entgegensteht.

Beispiel für lebenslanges Wohnen

Eintritt in die Charlotte am 23.12.1974 – verstorben am 23.12.2024. Auf den Tag genau 50 Jahre nach seinem Eintritt in die Charlotte ist Joachim Slomski im Alter von 75 Jahren friedlich eingeschlafen. Ein symbolträchtigeres Sterbedatum hätte es für ihn – in Bezug auf die Charlotte – wohl nicht geben können.

Denn es kam nicht selten vor, dass bei der Familie Slomski unzählige Male am Essenstisch oder bei Spaziergängen über Möglichkeiten und Vorteile aller Wohnanlagen der Charlotte gesprochen und diskutiert wurde. „Mein Vater verfügte über ein äußerst umfangreiches, nahezu minuziöses und über Jahrzehnte gewachsenes Wissen über den kompletten Wohnungsbestand der Charlotte“, umschreiben seine beiden Töchter, Dr. Véronique Slomski und Angélique Kopietz, den Alltag.

Doch im Grunde war es sogar der Schwiegervater von Joachim Slomski, der den Grundstein für fünf Generationen Mitgliedschaft der Slomkis legte: Emil Piesker hatte sich nach Kriegsende im zerstörten Berlin beim Wiederaufbau von Wohnanlagen der Charlotte engagiert. Im Gegenzug hatte ihm die Charlotte eine Wohnung zur Nutzung angeboten.

Geboren während der Berlin-Blockade im März 1949 in Hakenfelde, bewohnte Joachim Slomski mit seinen Eltern zunächst besagte Wohnung im Hohenzollernring 97c. Auf Rat seines Vaters wurde Joachim Slomski dann am 23.12.1974 ebenfalls Mitglied und hatte somit die Möglichkeit bezahlbaren Wohnraum anzumieten. Nachdem er seine Ehefrau schnell überzeugt hatte, auch in die Charlotte einzutreten, erwarb er in den Folgejahren für seine beiden Töchter noch im Jahr ihrer Geburt ebenfalls eine Mitgliedschaft. Damit wollte er seinen Kindern bereits frühzeitig etwas Besonderes mitgeben, von dem sie ihr ganzes Leben lang profitieren sollten, etwas das niemals „aus der Mode“ kommt.

Für den gelernten Maschinenschlosser war eine Mitgliedschaft in unserer Baugenossenschaft nicht nur zur Familientradition geworden, es war ihm ein persönliches Anliegen, dass er und seine Angehörigen auch in Krisenzeiten bezahlbaren Wohnraum dauerhaft nutzen und dabei gut und sicher wohnen können - und das sogar mit lebenslangem Wohnrecht. „Die von unserem Vater und Großvater vermittelten Werte wie Hilfsbereitschaft, Tradition und Verbindlichkeit haben, ähnlich wie eine Mitgliedschaft in der Charlotte, auch weiterhin festen Bestand in unserer Familie“, wissen beide Schwestern zu erzählen.

Insgesamt bewohnte Joachim Slomski im Laufe seines Charlotte-Lebens zehn Wohnungen, darunter in Spandau, Charlottenburg und Reinickendorf, zuletzt in der Kohlrauschstraße zwischen Ernst-Reuter-Platz und der Spree. Als stets hilfsbereiter Nachbar und fast schon weiser Gesprächspartner, half er seinen Nachbarn nur zu gern mit kleinen Hilfsarbeiten oder Ratschlägen. Während seiner Tätigkeit beim Grünflächenamt Spandau konnte er mehreren Leidenschaften gleichzeitig nachgehen: der fürsorglichen Pflege von Grünanlagen sowie der Schaffung und Erhaltung von öffentlich nutzbarem Eigentum, das der Allgemeinheit zugutekommt.

Besucheranschrift

CHARLOTTE | Sozial
Riehlstr. 6a
14057 Berlin-Charlottenburg