Die Charlotte steht, wie viele andere Wohnungsunternehmen auch, vor großen Herausforderungen. Insbesondere sind erhebliche Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung der bislang fossilen Wärmeversorgung unserer Wohnanlagen aufzubringen.
Zur Finanzierung dieser Investitionen tragen solidarisch alle gegenwärtigen und künftigen Charlotte-Mitglieder bei. Während bei den wohnenden Mitgliedern die Nutzungsgebühren nur moderat steigen werden, sollen neu in die Genossenschaft eintretende Mitglieder ihren Anteil künftig durch ein erhöhtes Eintrittsgeld leisten.
Daher haben Vorstand und Aufsichtsrat der Charlotte in ihrer Sitzung am 19.02.2025 die satzungsgemäße Anpassung des Eintrittsgeldes um 200,00 Euro auf nunmehr 300,00 Euro beschlossen. Unverändert gilt, dass aufgrund des starken Mitgliederzuwachses bis auf weiteres nur Verwandte ersten Grades (Eheleute/eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder) sowie Enkelkinder eines bestehenden Mitglieds aufgenommen werden.