Gemäß § 6 der Wahlordnung der Charlottenburger Baugenossenschaft kündigt der Wahlvorstand die turnusgemäß stattfindende Wahl der Vertreter der Genossenschaft für den Zeitraum vom
18. September bis 23. Oktober 2023
an. Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 22. März 2023 die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die erforderliche Mitteilung in Schriftform erhalten alle Mitglieder mit gesonderter Post. Die Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Vertreterversammlung sowie die Durchführung der Wahl sind in den §§ 31-37 der Satzung und in der Wahlordnung geregelt.
Die Frist für die Einreichung der Kandidatenliste beginnt am 05.04.2023 und endet am 16.05.2023.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 19.07.2023 bis zum 15.08.2023 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Der Wahlvorstand hat beschlossen, die Vertreterwahl nach § 8 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 11a und 11b der Wahlordnung ausschließlich in der Form der Online-Wahl durchzuführen. Der Wahlvorstand strebt mit dieser Entscheidung an, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und die Anzahl der ungültigen Stimmen der letzten Briefwahl zu reduzieren.
Damit auch weniger technikerfahrene Mitglieder ihre Mitgliederrechte im Rahmen der Online-Wahl wahrnehmen können, stehen vielfältige Unterstützungsangebote der Genossenschaft zur Verfügung. Lesen Sie mehr dazu in der Sonderveröffentlichung, die der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins (Nr. 76) beiliegt.
Berlin, 22.03.2023
Charlottenburger Baugenossenschaft
- Der Wahlvorstand -
gez. Daniela Höft
Vorsitzende